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Die deutsche Kaiserzeit 919 —1260.
mußte die letzte Feste der Christen im heiligen Lande, Akkon, geräumt werden.
Die geistlickikn Auch die geistlichen Ritterorden mußten nun das Feld ihrer Tätig-' feit anderswohin verlegen. Der deutsche Orden hatte schon vorher die Eroberung Preußens begonnen; der Sitz des Ordensmeisters wurde die hochragende Marienburg an der Nogat. Der Johanniterorden siedelte zuerst nach der Insel Rhodus, später, als ihn der türfische Sultan Suleiman in der Reformationszeit von dort vertrieb, nach Malta über. Dort hat der Orden geherrscht, bis Napoleon auf seiner Fahrt nach Ägypten die Insel besetzte.
Der Tempelorden fand ein frühes Ende. Er reizte durch seinen Reichtum die Habgier des Königs Philipp des Schönen von Franf-retch; von diesem gedrängt, hob zu Beginn des vierzehnten Jahrhunderts der Papst den Orden auf.
Deittschland im dreizehnten Jahrhundert.
Das Lehns- z 8 67. Das Rittertum. In jenen Jahrhunderten beherrschten das
tücf Clt
Lehnswesen und das Rittertum bei den Nationen des Abendlandes alle Verhältnisse des Lebens. Das Lehnswesen bestand, wie wir wissen, darin, daß Grundstücke, Grafschaften, Rechte jeder Art von dem obersten Lehnsherrn, dem König, den Belehnten gegen einen Eid der Treue und des Gehorsams verliehen wurden. Zunächst galt die Belehnung nur für die Person des Belehnten; aber im Laufe der Zeit war die Anschauung allgemein geworden, daß die Lehen zu erblichem Besitz verliehen würden. Der Belehnte sonnte die Lehen wieder an andere verleihen. Der Lehnseid verpflichtete vor allem dazu, dem Lehnsherrn im Kampfe bewaffnet, beritten und mit einem reisigen Gefolge beizustehen. Also konnten nur Ritter belehnt werden. Diese bildeten jetzt die Heere; die Bauern, die zur Zeit Karls des Großen so schwer unter der Last der Wehrpflicht gelitten hatten, wurden jetzt nur in Notfällen, zur Landesverteidigung, aufgeboten. Es war eine scharfe Scheidung der Nation in einen Wehr st and, welcher herrschte, und einen Nährstand, welcher beherrscht wurde, eingetreten.
Der ritterliche Dieser ritterliche Berufsstand bildete den Adel der Nation; damals Sl6ei" saniert die Geschlechtsnamen und die Wappen auf. Die Kreuzzüge, in denen deutsche neben französischen, italienischen, englischen Rittern fochten, hatten bewirkt, daß sich die Ritter der gesamten abendländischen Christenheit als eine große Genossenschaft mit bestimmten Bräuchen und Sitten und mit Ritterliche gemeinsamen Pflichten fühlen lernten. Auch eine besondere ritterliche Er-wun8-sie^ung 6iibete au§ Wer eines Ritters Sohn war und sich dem
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Extrahierte Personennamen: Suleiman Napoleon Philipp Karls
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Aus der Geschichte des Altertums.
b) Verfassung. Wir treffen die Germanen um Christi Gebnrtim ber-gang vom Nomadenleben zum sehaften Hirten- und Bauernleben. Das Ackerland war bei ihnen nicht Privateigentum; es war Gemeindebesitz, an dem damals jedem Gemeindegenossen alljhrlich sein Anteil zugewiesen wurde. Wenn sie daher zu Casars Zeit noch jhrlich ihre Htten abbrachen und wieder aufschlugen, wo ihnen ein Ackerteil angewiesen war, so finden wir dagegen 150 Jahre spter (zu Tacitus' Zeit) schon feste Drfer bei ihnen.
Die Grundlage der staatlichen Gliederung sind die nach Sippen ge-ordneten Geschlechter. In Geschlechtern siedeln sich die Germanen an, teils in Einzelhfen, teils in weitlufig angelegten Drfern.
Vor alters hatte das Geschlecht (die Familie) die einzige feste Ein-heit des Staatswesens gebildet. Die Familienltesten waren allein die Beamten" und Richter und der lteste eines bevorzugten Geschlechtes zu-gleich das Haupt des ganzen Stammes.
Zu Tacitus', wie schon zu Casars Zeit zerfiel der germanische Staat in Bezirke, die ohne Unterschied Gaue oder Hundertschaften (pagi. centenae) genannt wurden. Die Vorsteher derselben wurden vou der Volksversamm-luug gewhlt; der Staat (nicht der lteste des Geschlechts) bte die Straf-gewalt. Erledigte die Versammlung der Hundertschaft deren Geschfte besonders gerichtlicher Art, so fielen der allgemeinen Landesversammlung (die gleichbedeutend mit der Heeres- und Volksversammlung war), dem Ding, die gemeinsamen Volks- und Regierungsgeschfte zu.
Das Ding (Volksversammlung). Je nach Bedrfnis, alljhrlich wenigstens einmal, gewhnlich zur Zeit des Voll- oder Neumonds, ver-sammeln sich alle freien Männer zum Ding. Dingpflichtig ist jeder Wehr-haste, bewaffnet findet man sich ein. Die vornehmste Dpferfttte des Volkes ist Dingsttte. Es dauert einige Tage, bis alle versammelt sind. Priester hegen" die Versammlung, die sich nach Sippen und Hundertschaften aufstellt. Inzwischen haben die Fürsten, ltesten und Weifen Rat gepflogen.
Nach uraltem Brauche richtet ein Sprecher die Frage an den Priester, ob es die rechte Dingzeit und der rechte Ort fei, und ob man den Ding-frieden gebieten mge. Bejaht der Priester die Frage, fo wird das Ding gehegt, Pfhle werden rings um die Versammelten in den Boden ge-fchlagen und mit Schnren untereinander verbunden. Dann verkndet der Priester den Dingfrieden im Namen des Gottes Ziu und richtet das Wahrzeichen des Gottes, das an einen Speer gebundene Banner, auf. Wer jetzt eine Strung verursacht oder einen Frevel verbt, der vergeht sich gegen den Gott und mu schwere Strafe erwarten. Zuletzt spricht der Priester die Worte: Ich gebiete Lust (Gehr und Schweigen) und verbiete Unlust."
Dann werden die gemeinsamen Angelegenheiten: Wahlen, Rechtssachen, Beschlsse der Krieg und Frieden erledigt, die Genehmigung zu Zgen einzelner Fürsten erteilt, die jungen Männer durch berreichung des Speers wehrhaft gemacht und die Frage an die Volksgemeinde gerichtet, ob sie zustimme oder nicht: durch Aneinanderschlagen der Waffen stimmt sie zu, durch Murren lehnt sie ab.
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Aus der Geschichte des Mittelalters.
Fu gefat, dreimal Paris erobert und waren in die Garonne und Rhone (859) eingelaufen. 911 berlie ihnen Karl der Einfltige das Gebiet an der unteren Seine, in dem Rollo das Herzogtum der Normaudie grndete. In England hemmte Alfred der Groe (871901) fr einige Zeit ihr Vor-dringen; in Rußland grndete Rnrik (f 879) das Rufsische Reich. 860 erreichten sie Island, 983 Grnland.
Die Bewohner des Ostfrankenreiches bilden im 9. Jahrhundert noch kein Volk. Die kurze Zusammengehrigkeit zu dem Universalreich hatte in den einzelnen Stmmen das alte festgewurzelte Stammesbewut-sein nicht gebrochen. Durch Mundart, Recht, Sitte, Lebensweise getrennt, stehen sich Friesen, Sachsen, Franken, Lothringer, Thringer, Bayern, Alamannen fremd, ja oft als Feinde gegenber.
Die Verfassung des Karolingischen Reiches bildet kein einigendes Band mehr, wenn sich auch die Einteilung in Grafschaften erhalten hat, da die Könige in den Bruderkriegen des 9. Jahrh. ihre Macht eingebt haben.
In den Stammesgebieten hat eine Anzahl groer Familien, gesttzt auf Grundbesitz und Vasallenheer, oft im Besitz des Grafenamtes, die Macht in den Hnden. Von ihnen ist der König, wenn er Kriegshilfe braucht, abhngig; da das Amt des Knigsboten in Verfall geraten ist, sind sie fast unumschrnkt. 887 ntigen sie Karl den Dicken zur Abdankung. Unter-einander in ewiger Fehde lebend, ziehen sie den König in ihre Streitigkeiten hinein. Vertrieben flchten sie zu Slawen- oder Magyarenfrsten, die ihnen ebenso nahestehen wie germanische Vornehme aus anderen Stmmen, und kmpfen an ihrer Seite gegen den Frankenknig. Aus dem Kreife der groen Familien hebt sich in jedem Stamme im 9. Jahrhundert eine der die anderen hinaus und erneut das alte Herzogtum.
Gegner dieser Entwicklung waren die Bischfe, deren Rechte und Be-sitznngen in den Kmpfen Gefahr liefen, zumal wenn sich die Grenzen des Sprengels nicht mit denen der Grafschaft, der sie angehrten, deckten. Als Vertreter des Reichsgedankens hatten sie am Hofe Karls und Ludwigs eine glnzende Rolle gespielt, jetzt bten sie ihre groe Stellung ein, in Sachsen und Bayern wurden sie vom Herzoge abhngig, in Schwaben wehrte sich der Bischof von Konstanz gegen den Herzog, nur die frnkischen und lothnngi-
schen behaupteten sich.
Das Ergebnis war berall dies, da die Herzge stegreich blieben. In Sachsen ging die Gewalt an die Brnnonen oder Ludolfinger, m Bayern an Arnulf, in Franken an die Konradiner, in Lothringen an Reginar der, sogar in Schwaben, wo Konrad I. die Herzge mit dem Tode bestraft hatte, erhob sofort ein neuer Herzog, Burchard, die Herzogs-fahne. An eine Loslsung vom Ostfrankenreiche wurde aber nirgends gedacht.
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Extrahierte Personennamen: Karl Alfred Karl Karl Karls Ludwigs Konrad_I. Konrad_I. Burchard
Extrahierte Ortsnamen: Paris England Island Sachsen Bayern Karls Ludwigs Sachsen Schwaben Konstanz Sachsen Lothringen Schwaben
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Grasreiche Weiden nhrten Rinder, Pferde und mancherlei Kleinvieh; Viehbesitz war des Deutschen einziger und liebster Reichtum. Die gewhn-liche Ackerfrucht war Hafer; auch Gerste, Roggen und Weizen wurden gebaut, sowie Rben, Rettiche und Flachs gezogen; edle Obstarten fehlen noch.
Die hufigen Gelage (mit Bier und Met) waren verbunden mit Gesang, Schwerttanz und Beratung gemeinsamer Angelegenheiten. Städte gab es nicht im Lande, denn so enges Zusammenwohnen widerstrebte dem Volke; es lebte auf zerstreut liegenden Hfen und in Drfern. Die Huser waren roh aus unbehauenen Baumstmmen aufgefhrt und mit Schindeln oder Stroh gedeckt.
Von hohem Werte sind die Berichte, welche zwei der grten Meister der Geschichtschreibung, die Rmer Csar (um 50 v. Chr.) und Tacitus (um 100 n. Chr.), von den Zu-stnden des deutschen Volkes erstatten, als es zuerst in die Weltgeschichte eintritt.
4. Staats- und Kriegswesen. Die alten Germanen waren ein Volk der Freien; ausgedehnt war die Selbstndigkeit und das Recht der einzelnen Volksgenossen, die Freiheit ein germanisches Gut". Nebenden Gemeinfreien gab es Edelinge (Adel), die durch altberhmtes Geschlecht und Reichtum hervorragten, aber keinen bevorrechteten Stand bildeten. Recht-los waren die U n s r e i e n, meist Kriegsgefangene, die als (leibeigene) Knechte einem Herrn dienten. Aus der Vereinigung mehrerer benachbarten Familien entstand eine Gemeinde; mehrere Gemeinden bildeten einen Gau. Gemein-same Angelegenheiten beriet und entschied die Volksgemeinde, zu der alle Freien zu bestimmten Zeiten, bei Neumond oder Vollmond, im Waffen-schmuck zusammentraten. An der Spitze der Gaue standen die Fürsten (Vorsteher), die aus den angesehensten und erfahrensten Mnnern gewhlt wurden. Fr den Krieg wurde der tapferste der Fürsten zum Heerfhrer oder Herzog erhoben. Bei einigen Stmmen gab es auch Könige, die aus den durch groen Grundbesitz und alten Heldenruhm hervorragenden Geschlechtern erkoren wurden. An einem allgemeinen Kriege mute jeder wehrfhige freie Mann teilnehmen; das Aufgebot aller Wehrhaften hie Heerbann. Auf einzelnen Waffenfahrten begleitete den Huptling ein Gefolge von Jnglingen, die durch ein enges Band der Treue auf Tod und Leben mit ihm vereinigt waren. V
5. Religion. Der Gtterglaube der Germanen ging von der Natur-betrachtnng aus.
Als hchster Gott wurde der Wind- und Sturmgott Wuotan oder Wodan (Odin) verehrt, der Gott der alldurchdringenden Luft, der Allvater und Weltlenker, der jeglichen Segen spendet und namentlich das hchste der Gter, den Sieg in der Schlacht, verleiht. Er thront in Walhall auf goldenem Hochsitz; zwei Raben auf seinen Achseln flstern ihm Kunde vom
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hielten die Mdchen ihre Namen; der Germane verband damit immer einen besonderen Sinn oder Wunsch. Die ltesten deutschen Frauennamen sind gleichsam die Verkrperung der hohen Vorstellung, die der Germane von dem weiblichen Geschlechte hegte.
Auf krperliche und geistige Vorzge beziehen sich Namen wie: Berchta (die Glan-zende), Winda (die Starke), Skonea (die Schne), Adola (die Edle), Balda (die Khne). Von kriegerischem Sinne zeugen die Namen: Hildburg, Kriemhild, Gudrun, Brunhild. Die meisten dieser wohlklingenden, bedeutungsvollen Namen sind spter geschwunden und durch auslndische, besonders lateinische, verdrngt worden.
Freilich scheinen die germanischen Frauen nicht zu allen Zeiten diese hohe, geachtete Stellung eingenommen zu haben. Es ist wahrscheinlich, da in der vorgeschichtlichen Zeit auch bei den Germanen die Frau jene tiefe Stellung einnahm, wie bei allen Vlkern niedriger Bildungsstufe. Darauf deutet der Umstand hin, da die Germanen noch in geschichtlicher Zeit, trotz der Achtung, die sie den Frauen zollten, ihnen allein die Sorge fr die Feldwirtschaft aufbrdeten. Auch hatte die Jungfrau in der heidnischen Zeit noch kein freies Verfgungsrecht der ihre Hand. Sie stand zeitlebens unter der Vor-mundschaft ihres Vaters, Bruders oder nchsten mnnlichen Verwandten, und dann unter der Vormundschaft des Gatten, der ihr gegeben wurde. Der Vormund konnte nach Gut-dnken der die Hand seines Mndels verfgen.
Die Ehe wurde auf Grund eines Kaufes zwischen Vormund und Werber geschlossen. Da die Frau sozusagen aus ihrer Familie losgekauft wurde, so hatte der Freier einen Brautschatz an den bisherigen Vormund auszubezahlen. Nachdem der Vertrag durch Handschlag oder Eid bekrftigt war, wurde die Hochzeit feierlich begangen. Im Hause der Braut fand die bergabe (Trau-ung) durch den Vormund statt. Im Heidentum, wenigstens im germanischen Norden, wurde die Braut durch die Berhrung mit dem Hammer Thors fr den Ehestand eingesegnet. Hierauf fhrte der junge Ehemann seine Gattin in feierlichem Zuge (Brautlauf) in ihr neues Heim. Ein festliches Mahl, bei welchem Hochzeitlieder gesungen wurden, schlo die feierliche Handlung ab. Nunmehr trat der Mann vollstndig in die Rechte des Vormundes ein. Er war der Verwalter der Mitgift, die ihm seine Gattin zubrachte. Mit der Mundschaft bernahm der Mann aber auch die Pflicht des Schutzes und mute in jeder Weise fr die Frau eintreten; denn diese konnte weder als Zeuge vor Gericht noch als Eideshelfer auftreten. Da aber trotz dieser Un-selbstndigkeit die Stellung der Frau eine ehrenhafte war, geht auch daraus hervor, da fr das schwache Geschlecht ein hheres Wergeld festgesetzt war, als fr den wehrhaften Mann. Durch den Einflu des Christentums wurde die Hrte des echt germanischen Brautkaufes gemildert. Die Geschenke hatten nur noch symbolische Bedeutung; an Stelle des wirklichen Kaufes war eine sinnbildliche Handlung getreten; an Stelle des Vormundes trat der Priester; die Einsegnung der Ehe geschah durch die kirchliche Trauung.
Erziehung, Unterricht, Beschftigung. Wenn das germa-
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ihnen Prophetengabe zu; daher sie ihren Rat nicht verschmhen und ihre Aussprche nicht unbeachtet lassen."
2. Staats- und Kriegswesen. Die alten Germanen waren ein Volk der F r e i e n; ausgedehnt war die Selbstndigkeit und das Recht der einzelnen Volksgenossen, die Freiheit ein germanisches Gut". Neben den Gemeinfreien gab es Edelinge (Adel), die durch altberhmtes Geschlecht und Reichtum hervorragten, aber keinen bevorrechteten Stand bildeten. Recht-los waren die Unfreien, meist Kriegsgefangene, die als (leibeigene) Knechte einem Herrn dienten. Aus der Vereinigung mehrerer benachbarten Familien entstand eine Gemeinde; mehrere Gemeinden bildeten einen Gau. Gemein-same Angelegenheiten beriet und entschied die Volksg emeinde, zu der rille Freien zu bestimmten Zeiten, bei Neumond oder Vollmond, im Waffen-schmuck zusammentraten. An der Spitze der Gaue standen die Fürsten (Vorsteher), die aus den angesehensten und erfahrensten Mnnern gewhlt wurden. Fr den Krieg wurde der tapferste der Fürsten zum Heerfhrer oder Herzog erhoben. Bei einigen Stmmen gab es auch K n i g e, die aus den durch groen Grundbesitz und alten Heldenruhm hervorragenden Geschlechtem durch Erhebung auf den Schild erkoren wurden. An einem allgemeinen Kriege mute jeder wehrfhige freie Mann teilnehmen; das Aufgebot aller Wehrhaften hie Heerbann. Auf einzelnen Waffenfahrten begleitete den Huptling ein Gefolge von Jnglingen, die durch ein enges Band der Treue auf Tod und Leben mit ihm vereinigt waren.
4. (67.)
Religion.
1. Die Götter. Der Gtterglaube der Germanen ging von der Natur-betrachtung aus und spiegelte wie die Gemtstiefe, so das kampfbewegte Leben des Volkes wieder. Die gewaltigen Naturmchte, vor allen die Leben und Segen spendende S o n n e und die fruchtbringende Erde, ferner die nn-bezwingliche Helden kraft, die in den Schlachten den Sieg erkmpft, das waren des Volkes Gottheiten.
Als hchster Gott wurde der Wind- und Sturmgott Wuotan oder Wodan (Odin) verehrt, der Gott der alldurchdringenden Luft, der All-vater und Weltlenker, der jeglichen Segen spendet und namentlich das hchste der Gter, den Sieg in der Schlacht, verleiht. Er thront in W alh all auf goldenem Hochsitz; zwei Raben auf seinen Achseln flstern ihm Kunde vom Stande der Welt ins Ohr, zu seinen Fen strecken sich zwei Wlfe. Das ganze Weltall berschaut der Gott von diesem Hochsitz aus; nichts entgeht seinem Blicke. Wenn er der die Erde hinfhrt, ist er in einen blauen (Wolken-) Mantel gehllt und trgt einen breitrandigen Hut auf dem Haupt. In den
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§. 4, 2. Die Inder: Staatswesen und Kultur.
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und deshalb mit größter Geduld ertragen werden muß, ist die Einteilung des Volkes in Kasten, durch welche den Eingewanderten die Herrschaft gesichert wurde. Ursprünglich gab es vier Kasten:
1) die Priester (Brahmanen), die als heilig und unverletzlich galten, während das größte Vergehen ihrerseits durch Geld oder Verbannung gesühnt werden konnte. Ihr Geschäft ist strenge Beobachtung der religiösen Pflichten und Gebräuche, Verrichtung des Gottesdienstes, Erklärung der Vedas (s. unten), Übung der Wissenschaften; doch können sie auch die Gewerbe der beiden folgenden Kasten betreiben.
2) Die Krieger (Kschatrijas), mit der Verteidigung des Landes beauftragt; aus ihnen wurden die Könige gewählt. 3) Die Gewerbetreibenden (Vaisjas), Ackerbauer und Handelsleute. 4) Die Sudras, besiegte Ureinwohner, bilden die dienende Klasse; sie sind von dem Lesen der Vedas ausgeschlossen und von den übrigen Kasten verachtet, aber nicht unrein. Durch Verheiratungen aus verschiedenen Kasten sind mehrere verachtete Mischkasten entstanden; am verachtet-sten aber sind die Parias, die dunkelfarbigen Nachkommen der nicht unterworfenen Ureinwohner, deren bloße Berührung den Reinen den größten Nachteil bringt.
Indien ist im Altertum nie zu einem einzigen Reiche vereinigt gewesen; es bestanden stets verschiedene Herrschersitze, die oft mit einander in Feindschaft standen. In jedem einzelnen Reiche herrschte die starrste Gliederung, sodaß selbst das kleinste Dorf ein streng abgeschlossenes Ganzes bildete, wobei natürlich kein Gemeinsinn und keine Vaterlandsliebe aufkommen konnte.
Buddha. Ein heftiger Kampf entstand, als der Königssohn Gautama, genannt Buddha (d. i. der Erweckte, f 543 v. Chr.), Stifter einer neuen Religion wurde. Er verwarf die Kasteneinteilung, verkündete die Gleichheit aller Menschen, forderte ein tugendhaftes Leben, Barmherzigkeit und Liebe gegen alle Geschöpfe, Selbst-entsagung und Bezähmung der eigenen Gedanken und lehrte, daß die Seele, wenn sie nach ihrer Wanderung und steten Übung in der Tugend den höchsten Grad der Vollkommenheit erreicht habe, in einen Zustand der Befreiung oder Seligkeit, des Nichtseins (Nirwana) eintrete. Von den Priestern seiner Lehre forderte er das Gelübde der Armut und Keuschheit; aber sie sollten sich nicht wie die Brahmanen als Büßer dauernd in die Einsamkeit zurückziehen, sondern unter das Volk treten und feine Lehre verkündigen. Da der Buddhismus ursprünglich keine Götter, überhaupt keine Gottheit lehrte, so wurde Buddha später selbst nebst allem, was er besessen, Gegenstand gött-
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ersten Zusammenstoße. Odoaker wnrde besiegt, aber er war noch stark genug, um das Waffenglück zum zweiten Male zu versuchen. Bei Verona fiel die Eutscheibung, und wieder war sie ungünstig für ihn. Die Folgen dieser doppelten Niederlage konnten nicht ausbleiben, viele Germanen in dem geschlagenen Heere gingen zu Theoderich über, die Römer öffneten dem Sieger die Thore. Odoaker warf sich nach Ravenna und wurde hier von den Ostgoten eingeschlossen. Nach dreijähriger Belagerung, 493, ergab sich die Festung infolge eines Vertrages, den die beiden Heerkönige schlossen, und in welchem festgesetzt wurde, daß sie die Herrschaft über Italien gemeinsam ausüben wollten. Wenige Tage darauf lud Theoderich seinen neuen Verbündeten zu einem Festmahle eilt und ließ ihn während desselben erschlagen. Dies bleibt ein schwarzer Flecken in dem sonst so erhabenen Bilde des Gotenkönigs.
Theoderich der Große beherrschte nun mit starker Hand Italien (mit Sieilien) Rätieu, Noricum, Pannonien, Dalmatien, und später kam auch, wie wir obeu gesehen haben, die Provence hinzu. Er regierte mit großer Weisheit. Vor allem war ihm daran gelegen, die Ostgoten allmählich mit den Römern zu verschmelzen, ohne die nationalen Eigentümlichkeiten seines Volkes zu zerstören, und andrerseits die Römer durch Milde und Schonung ihrer Rechte und ihres Besitztumes mit dem herrschenden Volke auszusöhnen. Er war also zu gleicher Zeit germanischer Heerkönig und römischer Patrizius, letzteres der Form nach im Austrage des oströmischen Kaisers. Die Ostgoten erhielten den dritten Teil des Grund und Bodens, sie durften selbst Ackerbau treiben, aber nur soweit, als ihre Heerpslichten es erlaubten. Denn in erster Linie und mit ganzer Seele sollten sie Krieger sein. Konnte er doch nur auf diese Weise feine Herrschaft behaupten! An der römischen Gesittung sollten sie teilnehmen, aber nicht au der römischen Sittenverderbnis. Um letzteres zu verhindern, verbot er ihnen sogar den Besuch der Schulen. Den Römern ließ er ihr Recht, ihre Religion, ihre Bildung, die Goten blieben Arianer und wahrten ihr Recht und ihre Sitten. Er sorgte für eine gute Rechtspflege, für gute Lehrer an den Schulen, für Getreidefpenden und Cirkusspiele, mir die grausamen Gladiatorenkämpfe duldete er nicht. Er ordnete an, daß Straßen gebaut, Kanäle gegraben und die Häfen ausgebessert wurden. Seit der Zeit Trajans und Hadrians hatte Italien nicht in solchem Maße die Segnungen des Friedens genoffen, wie unter dem Barbarenkönige. Dabei versäumte er nicht, das ganze Land in Verteidigungsstand zu fetzen. Zeughäuser und Waffensabriken wurden errichtet, an den Grenzen Festungen angelegt, eine wohlausgerüstete Flotte deckte die Küsten, doch schloß er die Römer konsequent vom Kriegsdienste aus. Er selbst
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denen seine höchste Entscheidung angerufen wurde. Ein Hauptgruudsntz des mittelalterlichen Gerichts war der, daß jedem von seinesgleichen das Urteil gesprochen ward, neben dem Eid konnte man sich des Zweikampfes, der Abendinahlsprobe oder eines anderen Gottesurteils bedienen, um sich von der Beschuldigung zu reinigen. Bei Leibeignen, Bauern und Handwerkern wandte man vielleicht schon in dieser Zeit die Tortur als Beweismittel und körperliche Züchtigung oder Hinrichtung als Strafen an.
Eigentliche Sklaven gab es ebenso wenig als vollkommen Freie. Die Bauern und Handwerker, welche einem geistlichen Herrn oder dem König selbst Unterthan waren, genossen jedoch größere Selbständigkeit und hatten weniger Fronden und Abgaben zu leisten, als die einem Adligen Zugehörigen. Waren sie geistig gewandte oder mutige Leute, so wurden sie Dienstmanneu, Ministerialen, ihres hohen Gebieters und konnten es zu etwas bringen; mancher, der in einer Lehmhütte im Dorfe wohnte, diente als Reitersmann im Heere und wetteiferte an Tapferkeit mit den Rittern, und mancher Bauernknabe, der sich zum Geistlichen ausbildete, stieg aufwärts bis zum Berater eines Adligen oder gar eines Fürsten. So wurde durch persönliche Tüchtigkeit der scharfe Unterschied zwischen den Stünden auch schon im Mittelalter ausgeglichen. In den Dörfern und Marktflecken, die zu einem Rittersitze, einer Burg gehörten, war die Abhängigkeit der hörigen Leute oft eine recht drückende. Sie mußten das Feld des Eigentümers bestellen, Fuhren für ihn thun und außerdem noch Zius entrichten. Ohne seine Erlaubnis durften sie nicht heiraten, keinen Berus wählen, nicht wegziehen, denn sie hafteten an der Scholle und konnten mit dein Felde verkauft werden; bei ihrem Tode fiel dem Herrn das beste Stück ihrer Habe und ihres Viehes (das Buteil und Besthaupt) zu.
Freier fühlten sich die Bewohner der Städte, in denen Handel und Gewerbe den Ackerban mehr und mehr verdrängten. Ursprünglich waren auch diese Orte bäuerliche Niederlassungen aus den Trümmern der alten römischen Kolonien am Rhein und an der Donau, um einen Bischofssitz oder eine königliche Pfalz herum. Aber als allmählich der Markt der Mittelpunkt des Verkehrs, des Verdienstes und auch des Gerichts wurde, änderten sich die Zustände. Die Stadt erhielt ihr eigenes Recht, ihre eigene Verfassung, ihren Rat als oberste Behörde und Zugeständnisse (Privilegien), die Handel und Gewerbe fördern sollten. Im Osten des Reiches, ans slavischem Gebiete, sind viele Ansiedluugeu sogleich als Märkte gegründet worden. „Die Stadtluft macht frei," sagte mau, und dies war der Ausdruck des neuen Lebens hinter den Mauern; in der That konnte der Hörige, der in die Stadt zog, nach Jahr und Tag von seinem Herrn nicht wieder zurückgefordert werden. Als ihren Be-
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